Mehr Recycling, mehr Transparenz
Neues Verpackungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten
Seit dem 1. Januar gelten für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln. So müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Neue Standards legen fest, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist. Zudem wird sichergestellt, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen. Die Grundlagen dafür schafft das im März 2017 verabschiedete neue Verpackungsgesetz (VerpackG) , das die Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst hat.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze betont: „Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel.“
Produktverantwortung über Zentrale Stelle Verpackungsregister nachvollziehen
Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die neue Zentrale Stelle mit dem Verpackungsregister Lucid. Die Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ ist seit Jahresanfang als Behörde tätig und soll Transparenz und Kontrolle beim Einsatz und der Entsorgung von Verpackungen verbessern. Svenja Schulze erklärt: „Wer seinen Müll umweltbewusst trennt, muss sich auch sicher sein können, dass die Verpackungen tatsächlich recycelt werden. Nur so schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag.“
Alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich über diese Stelle im Verpackungsregister anmelden, ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den Handel bringen, die dann im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann mit den Angaben der dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab. Damit wird öffentlich nachvollziehbar, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen und beitragen, dass die angestrebten Recyclingquoten erreicht werden.
Es macht also für jede Bürgerin und jeden Bürger transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen. Das bedeutet, dass diejenigen, die Verpackungen mit Ware befüllen oder nach Deutschland einführen, gleichzeitig die Entsorgung finanzieren müssen. Für Verpackungen, die bei privaten Verbrauchern anfallen, geschieht das über Lizenzentgelte an die sogenannten dualen Systeme, die wiederum das Recycling organisieren. Die Produktverantwortung gilt zwar bereits seit 1993 in Deutschland für Verpackungen, zahlreiche Unternehmen sind dieser Pflicht jedoch nicht gefolgt.
Bemessung der Recyclingfähigkeit
„Wir haben das Register bereits im August 2018 auf privatrechtlicher Basis gestartet, weil wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt. Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind“, berichtet Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, zu den ersten Umsetzungsschritten der Stiftung. Bis heute haben sich 130.000 Unternehmen in Lucid registriert. „Damit sind 70.000 Unternehmen mehr registriert als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war. Das ist ein guter Start“, sagt Gunda Rachut.
Gleichzeitig hat das Verpackungsregister neue Standards erarbeitet. Dazu gehören ein „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und eine „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung“ , die den dualen Systemen hilft, ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte zu berücksichtigen. Gunda Rachut: „Die Standards sichern ein hohes Niveau vom Design der Verpackung bis hin zum Recycling. Gleichzeitig liefern sie einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Verpflichteten, die nun sehr viel einfacher ihre Pflichten ermitteln können. Nur so erreichen wir die Ziele des Verpackungsgesetzes, mit einer Mischung aus Transparenz, niveauvollen Standards und einer effizienten Kontrolle.“
Information zur Registrierung
Möglich ist die Registrierung über die Website der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR). Verpflichtete Unternehmen müssen sich über dieses Portal mit ihren Stammdaten und den durch sie abgegebenen Markennamen registrieren. Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind über das Verpackungsregister Lucid öffentlich für alle sichtbar, sodass nicht nur die ZSVR, sondern zum Beispiel auch Verbraucher und Unternehmen künftig die Möglichkeit haben, Hersteller, Händler und Importeure auf die Übernahme Ihrer Verantwortung zu überprüfen. (Red)
Der Entsorgungsdienstleister Landbell AG für Rückhol-Systeme mit Sitz in Mainz hat eine ausführlich Informationsplattform für Hersteller und Vertreiber zum neuen Verpackungsgesetz entwickelt.
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